Gestützt darauf kam die Aufsichtsbehörde zum Schluss, es erscheine nicht glaubhaft, dass das vorgenannte Mietverhältnis tatsächlich bestehe bzw. der Schuldner und seine Ehefrau neben den zu leistenden Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten etc., an ihre Söhne tatsächlich Mietzinsen von monatlich CHF 1'700.00 bezahlten. Mittlerweile ist nun die Situation insofern anders, als der Schuldner und seine Ehefrau kein Nutzniessungsrecht mehr an der Liegenschaft haben und zudem nicht erstellt ist, dass sie immer noch die Hypothekarzinsen bezahlen. Dennoch erscheint auch der Bestand dieses neuen Mietvertrages vom 31. Juli 2020 kaum glaubhaft.