Wie im Mietvertrag vom 31. Juli 2020 ersichtlich, sei für die noch wohnende Miteigentumspartei grosszügigerweise eine monatliche Nettomietzinsreduktion über CHF 950.00 (inkl. Anteil für Einstellplatz, obwohl das Fahrzeug ausschliesslich durch […] verwendet werde) sowie eine monatliche Betriebskostenpauschale über CHF 100.00 in Abzug gebracht worden. Somit sei in der Existenzminimumberechnung ein Bruttomietzins exkl. Heizkosten ein Betrag über monatlich CHF 2‘100.00 zu berücksichtigen. Zudem seien die Heizkosten von CHF 290.70 einzurechnen (vgl. Rechnung vom 8. Juni 2020; Urkunde 3).