Der Mietzins habe sich nicht hinsichtlich des gesenkten Hypothekar-Referenzzinssatz verändert, sondern aufgrund dessen, dass sich das Objekt in einem maroden, knapp 40-jährigen, nicht mehr zumutbaren Zustand befunden habe und die Wohnung umgehend habe totalsaniert werden müssen. Wie im Mietvertrag vom 31. Juli 2020 ersichtlich, sei für die noch wohnende Miteigentumspartei grosszügigerweise eine monatliche Nettomietzinsreduktion über CHF 950.00 (inkl. Anteil für Einstellplatz, obwohl das Fahrzeug ausschliesslich durch […] verwendet werde) sowie eine monatliche Betriebskostenpauschale über CHF 100.00 in Abzug gebracht worden.