Zudem sei es Usanz, dass bei STWEG-Objekten nicht die gesetzlichen 3-monatigen Kündigungsfristen für Wohnungen, sondern langfristig Kündigungsfristen eingegangen würden. Der Mietzins habe sich nicht hinsichtlich des gesenkten Hypothekar-Referenzzinssatz verändert, sondern aufgrund dessen, dass sich das Objekt in einem maroden, knapp 40-jährigen, nicht mehr zumutbaren Zustand befunden habe und die Wohnung umgehend habe totalsaniert werden müssen.