3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Zur Begründung führt der Beschwerdeführer ergänzend aus, die effektiven Wohnkosten gemäss Mietvertrag vom 31. Juli 2020 betrügen CHF 2'390.70 (Nettomiete WHG pro Monat CHF 1’800.00 + Nettomiete EP pro Monat CHF 100.00 + Betriebskostenpauschalen pro Monat CHF 200.00 + Heizkosten für Elektroheizung pro Monat CHF 290.70). Als Beilage werde eine Übersicht über die getätigten Mietzinszahlungen an die Eigentümerschaft eingereicht, welche den Betrag ebenfalls in der Steuerklärung auflisten und versteuern werde.