Sodann habe der Beschwerdeführer in einem der früheren Pfändungsverfahren bereits einmal einen Mietvertrag für die nämlichen Objekte eingereicht. Der Nettomietzins sei damals auf CHF 1’900.00 festgelegt worden; im Vertrag vom 31. Juli 2020 nun auf CHF 2’850.00. Dies sei aufgrund des inzwischen gesunkenen Hypothekar-Referenzzinsatzes des Bundes (1.750% im Vertrag vom 2. Januar 2017 gegenüber 1.250% im Vertrag vom 31. Juli 2020) nicht nachvollziehbar. Zudem seien beide Mietverträge zwischen Familienmitgliedern abgeschlossen worden (Eltern - Söhne), was für Rechtsmissbrauch ohnehin Tür und Tor öffne.