5'631’961.75 ausgestellt worden. Noch während des laufenden Konkursverfahrens hätten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau den Verzicht auf ihr Nutzniessungsrecht an GB [...] und Nr. [...] erklärt. Das Recht sei in der Folge im Grundbuch gelöscht worden. Am 30. Juli 2020 sei ein Betreibungsbegehren der B.___ AG für den Verlustschein infolge Konkurs eingegangen. Es sei in der Folge aufgrund dieser Betreibung (Nr. [...]) zu einer neuerlichen Lohnpfändung gegen den Beschwerdeführer gekommen. Der Beschwerdeführer habe sodann einen Mietvertrag vom 31. Juli 2020 mit einem Mietzins von CHF 2'850.00 für die Objekte GB [...] und [...] vorgelegt.