Mit Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2021 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde und führt aus, mit Urteil vom 23. Oktober 2020 habe der Amtsgerichtspräsident des Richteramtes Olten-Gösgen den vom Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. [...] der B.___ AG erhobene Rechtsvorschlag nicht bewilligt und neues Vermögen von monatlich CHF 2'925.85 festgestellt. Der in Betreibung gesetzte Betrag (CHF 5’631’961.75) übersteige den Umfang des neuen Vermögens, weshalb die Gläubigerin richtigerweise die Fortsetzung der Betreibung lediglich für CHF 35’110.20 verlangt habe. Im Verfahren nach Art.