Dem Betreibungsamt sei auch bekannt gewesen, dass er Privatkonkurs gemacht habe. Gemäss beiliegendem Urteil vom 23. Oktober 2020 betrage das Existenzminimum CHF 7’973.40, wobei zwischenzeitlich seine Frau auf Grund von Corona kein Einkommen bei der [...] in [...] generiere, weshalb das neue monatliche Vermögen noch tiefer sein werde. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2021 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde und führt aus, mit Urteil vom 23. Oktober 2020 habe der Amtsgerichtspräsident des Richteramtes Olten-Gösgen den vom Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. [...] der B.