Dieses werde von der Tochter benutzt. Sodann sei der Schuldner, Herr F.___, zurzeit krankgeschrieben, aber beziehe sicher Krankentaggeld, was auch nicht aufgeführt sei. Zudem sei er jeden Abend (25. – 29. Oktober 2021) zusammen mit seinem Sohn C.___ mit dem Baustellengefährt nach Hause gekommen. Laut Informationen der Gläubigerin hätten Vater und Sohn im vergangenen Sommer während ca. 3 Wochen eine Baustelle in [...] gehabt. 2. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung vom 18. November 2021 auf Abweisung der Beschwerde.