Es stelle sich sodann die Frage, ob die zwei erwachsenen Kinder einen Beitrag an die Wohnungsmiete beisteuern könnten, nachdem die Mietschulden der Eltern seit Jahren bestünden und nicht abgebaut würden. Des Weiteren seien bei der Schuldnerin, Frau G.___, zwei Arbeitgeber angegeben: H.___ AG in [...] und I.___ AG in [...]. Laut den Informationen der Gläubigerin putze die Schuldnerin bei der J.___ in [...] abends um 18 Uhr. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb sie ein 4-Zonenabo à CHF 159.00 und CHF 80.00 für auswärtige Verpflegung erhalte. Zudem gebe es noch ein drittes Auto, einen weissen [...], welcher zurzeit verschwunden sei. Dieses werde von der Tochter benutzt.