CHF 749.70 Kostenbeteiligungen KVG aus dem Zeitraum vom 3. Februar 2020 bis 26. Oktober 2020 sowie Mahnspesen von CHF 90.00 und Dossier-Gebühren von CHF 130.00. Die in Betreibung gesetzte Forderung ist demnach erst nach dem am 24. November 2008 eröffneten Konkurs (vgl. Urteil des Amtsgerichtspräsidenten Solothurn-Lebern vom 21. September 2020) entstanden. Dementsprechend kommen im vorliegenden Fall auch nicht die speziellen Regeln der Berechnung des neuen Vermögens zur Anwendung, sondern die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 13. Oktober