I. 1. Mit Eingabe vom 21. Januar 2021 lässt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung und die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Olten-Gösgen vom 7. Januar 2021 erheben und stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die mit Verfügung vom 7. Januar 2021 gegen den Beschwerdeführer angeordnete Lohnpfändung Nr. [...] sei rückwirkend seit Beginn insoweit anzupassen, als nur der CHF 3’898.00 übersteigende Betrag des Lohnes des Beschwerdeführers gepfändet wird. 2. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnende sei als unentgeltlicher Rechtsbeistand einzusetzen.