_ aber erfolgreich bestritten wurde, konnte die Liegenschaft GB [...] dennoch zwangsversteigert werden, weshalb die Beschwerdeführer als Pfandgläubiger im Beschrieb und Lastenverzeichnis zur Liegenschaftssteigerung sowie im angefochtenen Verteilungsplan aufgeführt worden sind. Wie sodann aus dem Verteilungsplan vom 2. September 2021 ersichtlich, konnten die Forderungen der teilnehmenden Gläubiger (Grundpfandgläubigerin C.___: CHF 71'018.05; Pfändungsgläubiger D.___: CHF 221'839.25; Beschwerdeführer [...]: CHF 57'753.20) durch den Verteilungserlös von CHF 228'623.40 nur teilweise gedeckt werden. Für die Beschwerdeführer verblieb als 3. der Rangfolge gar kein Verteilungserlös mehr.