II. 1. Wie aus den Akten ersichtlich, wurde am 11. September 2020 die Pfändung Nr. [...] vollzogen, deren einzige Pfandgläubiger die Beschwerdeführer waren. Dabei wurde unter anderem die Liegenschaft GB [...] gepfändet. Mit Pfändungsabschrift vom 25. September 2020 wurde den Beschwerdeführern der Drittanspruch an der vorgenannten Liegenschaft von B.___ mitgeteilt und eine Frist von 20 Tagen zur Anhebung einer Widerspruchsklage gemäss Art. 108 SchKG gesetzt. Die Beschwerdeführer liessen diese Frist jedoch ungenutzt verstreichen.