I. 1. Mit Schreiben vom 13. September 2021 erheben A.___ fristgerecht Beschwerde gegen den Verteilungsplan des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 2. September 2021 betreffend die Steigerung der Liegenschaft GB [...] und machen geltend, sie hätten bereits auf den 30. Juni 2019 ihr Darlehen gekündigt und seien der Ansicht, dass ihnen ein Anteil ihres Guthabens von CHF 50'000.00 zustehe. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 21. September 2021 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.