39 SchKG). Die A.___ AG ist seit dem 6. Januar 2015 im Handelsregister eingetragen. Das Fortsetzungsbegehren wurde am 3. August 2021 gestellt, womit die A.___ AG nach Art. 39 Abs. 1 Ziff. 8 i.V.m. Art. 40 Abs. 1 SchKG der Konkursbetreibung unterliegt. Demnach waren auch die formellen Voraussetzungen für das Erstellen der Konkurs-androhung gegeben (Art. 159 SchKG). 3. Im Übrigen können mit Beschwerde nach Art. 17 SchKG Verfügungen der Betreibungsämter wegen Gesetzesverletzung, Unangemessenheit, Rechtsverweigerung oder -verzögerung angefochten werden.