Es seien die Betreibungen Nrn. [...] und Nr. [...] mit superprovisorischer Verfügung zu sistieren, bis das Bundesgericht und die Staatsanwaltschaft B.___ entschieden hätten. Zudem sei der A.___ AG die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen, weil sie vermögenslos sei und Verwaltungsrat C.___ kein Jurist sei. Des Weiteren seien die Akten des hängigen Bundesgerichtsverfahrens 5A_562/2021 beizuziehen.