{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-13", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2021-47_2021-09-13.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=146723&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=50&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "3f410786c6bcf2a4ad8efb6bc1d3eb7a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2021.47"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 13.09.2021 SCBES.2021.47"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verlustschein Nr. [...]"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:16:44", "Checksum": "49e513d7c7769dd9646e2c1fa086d05d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 13.09.2021 SCBES.2021.47\nRegeste:\nVerlustschein Nr. [...]\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 13. September 2021\nEs wirken mit:\nOberrichter Flückiger\nOberrichter Kiefer\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___\nBeschwerdeführer\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Verlustschein Nr. […]\nhat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\ndass:\n- A.___ als Gläubiger mit Schreiben vom 21. Juli 2021 (Datum Postaufgabe) Beschwerde gegen den Verlustschein Nr. […] des Betreibungsamtes Thierstein vom 28. Juni 2021 (dem Beschwerdeführer gemäss Track & Trace der Post am 30. Juni 2021 zugestellt) erhebt;\n- die Frist zur Beschwerdeerhebung gemäss Art. 17 Abs. 2 SchKG 10 Tage beträgt und damit am 9. Juli 2021 unbenutzt abgelaufen ist;\n- die Beschwerde vom 21. Juli 2021 demnach verspätet ist;\n- auf die Beschwerde somit nicht einzutreten ist;\n- im Übrigen der Einwand des Beschwerdeführers, er habe erst vor kurzem von der Existenz der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs erfahren, weshalb er erst jetzt habe Beschwerde erheben können, nichts an diesem Verfahrensausgang zu ändern vermag, da Rechtsunkenntnis nicht dazu führen kann, dass eine verpasste Rechtsmittelfrist wiederherzustellen wäre;\n- das Beschwerdeverfahren nach Art. 20a SchKG und Art. 61 Abs. 2 lit. a GebV SchKG unentgeltlich ist;\n- die Ausrichtung einer Parteientschädigung nicht in Betracht kommt (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG);\nDemnach wird erkannt:\n1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.\n2. Es werden keine Kosten erhoben.\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.\nIm Namen der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs\nDer Präsident Der Gerichtsschreiber\nMarti Isch"}