Er arbeite als […] mit einem Provisions-System. 5. Mit Stellungnahme vom 3. September 2021 führt das Betreibungsamt aus, die monatlichen Auslagen für die Besuchstage der Kinder unter der Woche von CHF 25.00 pro Kind / Woche würden dem Beschwerdeführer für die Monate Juli und August 2021 im Gesamtbetrag von CHF 200.00 pro Kind zurückerstattet. Sodann habe der Beschwerdeführer am 26. August 2021 mitgeteilt, dass er wieder zu 100 % arbeitsunfähig sei.