Mit Eingabe vom 19. August 2021 bringt der Beschwerdeführer sinngemäss zum Ausdruck, dass er an der Beschwerde festhalten wolle und macht ergänzend geltend, die Kinder gingen in [...] zur Schule und nicht in [...], wo er wohne. Zudem müsse er Kleider und Schuhe zur Mutter der Kinder bringen. Dafür benötige er das Auto. Sodann besitze seine Arbeitgeberin keine Flottenfahrzeuge. Die Firma besitze lediglich zwei Fahrzeuge und diese seien meistens besetzt. Er arbeite als […] mit einem Provisions-System.