Weiter habe seine Arbeitgeberin bestätigt, dass die Filiale [...] über genügend Flottenfahrzeuge verfüge, so dass er für Kundenbesuche nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sei. Aufgrund der vorgenannten Sachlage sei am 9. August 2021 eine neue Existenzminimumberechnung erstellt worden und dem Beschwerdeführer für August 2021 CHF 237.00 für das Streckenabonnement zurückerstattet worden. Zudem würden ihm CHF 121.00 für die auswärtige Verpflegung des Monats August zurückerstattet.