I. 1. Mit Schreiben vom 20. Juli 2021 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 7. Juli 2021 (gemäss Track & Trace zugestellt am 15. Juli 2021) des Betreibungsamtes Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, und macht geltend, er fahre mit dem gemieteten Auto zur Arbeit. Diese Kosten seien nicht eingerechnet worden. Ebenso sei die Verpflegung nicht berücksichtigt worden. Zudem seien seine zwei Kinder nicht nur jedes zweite Wochenende, sondern jeweils auch vom Dienstagabend bis Donnerstagmorgen sowie während fünf Ferienwochen bei ihm. Sodann seien die Unterhaltsbeiträge von CHF 1'555.00 nicht eingerechnet worden.