Der von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Januar 2022 gestellte Antrag, es sei die heute ablaufende Frist angemessen zu verlängern und zwar so, dass es der Beschwerdeführerin möglich sei, einen neuen Rechtsanwalt zu finden und diesen zu instruieren, damit dieser eine ergänzende Eingabe schreiben könne, wird abgewiesen. 4. Eine Kopie der Eingabe von B.___ vom 25. Januar 2022 geht inkl. Beilage zur Kenntnis an die A.___ AG. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).