- Es sei für das weitere Verfahren (auch die zwei oben festgehaltenen Begehren) ein anderes BA (Betreibungsamt) einzusetzen, damit das Stadtpräsidium […], Stadtrat und Gemeinderat bzw. die Verwaltung von […] nicht mehr in der Lage seien, auf das «eigene» BA Einfluss zu nehmen, auf dass letztlich unser Grundstück der Stadt […] zugehalten bzw. zugeschachert werde. - Das BA sei zu verpflichten, nach Ablauf bzw. Erledigung der oben erwähnten Begehren zuerst die Summe zu berechnen, für welche das Grundstück hafte. Nach unserem Wissen hafte es für das Kapital und drei volle Jahreszinsen.