- Sodann sei das BA Grenchen-Bettlach zu verpflichten, nach Rechtskraft der laufenden Verfahren um den Werterhalt des verpfändeten Grundstückes, dessen Wert festzustellen bzw. diesen zur Kenntnis zu nehmen, und zwar in einem vorausgehenden Verfahren, damit es nicht zwingend werde, weitere Rechtsmittel einzulegen. - Es sei für das weitere Verfahren (auch die zwei oben festgehaltenen Begehren) ein anderes BA (Betreibungsamt) einzusetzen, damit das Stadtpräsidium […], Stadtrat und Gemeinderat bzw. die Verwaltung von […] nicht mehr in der Lage seien, auf das «eigene» BA Einfluss zu nehmen, auf dass letztlich unser Grundstück der Stadt […] zugehalten bzw. zugeschachert werde.