Mit Verfügung vom 8. September 2021 wird das vorliegende Verfahren bis zum Abschluss des bundesgerichtlichen Verfahrens 5A_563/2021 sistiert. 5. Mit Verfügung vom 9. November 2021 wird festgestellt, dass das Bundesgericht mit Urteil 5A_563/2021 vom 18. Oktober 2021 auf die Beschwerde der A.___ AG nicht eingetreten ist. Infolgedessen wird die Sistierung des vorliegenden Verfahrens aufgehoben. 6. Mit Stellungnahme vom 11. November 2021 lässt sich der Gläubiger B.___ vernehmen. 7. Mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2021 macht der Rechtsvertreter namens der Beschwerdeführerin weitere Ausführungen und verlangt, ihm sei die Frist zu einer weiteren Stellungnahme bis am 17. Januar 2022 zu gewähren.