] und die Regierung des Kantons Solothurn. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 6. August 2021 schliesst das Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Verfügung vom 9. August 2021 wird der Beschwerdeführerin Frist bis 19. August 2021 zur abschliessenden Stellungnahme gesetzt, welche die Beschwerdeführerin ungenutzt verstreichen lässt. 4. Mit Verfügung vom 8. September 2021 wird das vorliegende Verfahren bis zum Abschluss des bundesgerichtlichen Verfahrens 5A_563/2021 sistiert.