Die Stadt [...] würde dadurch zu Schadenersatz verpflichtet werden. Jedenfalls stehe im Augenblick nicht fest, ob das Grundstück von der Stadt [...] noch zu einem akzeptablen Preis gekauft werde, ob Bauland für Wohnungen oder solches für ein Hotel-Restaurant entstehe oder, ob keines von beidem gebaut werden dürfe. Aus diesem Grund könne das Grundstück unter keinem Titel zum Verkauf angeboten werden. Es sei deshalb auch nicht möglich, dieses über eine Versteigerung zu verkaufen. Es sei in jedem Fall abzuwarten, was letztlich einem Käufer angeboten werden könne. Das entschieden die Stadt [...] und die Regierung des Kantons Solothurn.