I. 1. Mit Eingabe vom 12. Juli 2021 erhebt die A.___ AG als Schuldnerin fristgerecht Beschwerde gegen die Mitteilung des Verwertungsbegehrens vom 23. Juni 2021 (der Beschwerdeführerin am 1. Juli 2021 zugestellt) betreffend drei Schuldbriefe lastend auf das Grundstück […] Nr. [...] und stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Mitteilung des Verwertungsbegehrens sei aufzuheben. 2. Das BA Grenchen-Bettlach sei anzuweisen, vor weiteren Massnahmen den Eintritt der Rechtskraft der Verfahren bezüglich Rechtsöffnung und Aberkennungsklage abzuwarten. 3. Es sei vor allen weiteren Massnahmen abzuklären, welchen Bestand das Pfandobjekt hat.