als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 29. Juni 2021 (dem Beschwerdeführer gemäss Track & Trace zugestellt am 6. Juli 2021) und macht geltend, er sei sich nicht bewusst, in einem Konkubinat zu leben, er habe das Dachgeschoss gemietet und wohne auch dort. 2. Mit Vernehmlassung vom 27. Juli 2021 schliesst das Betreibungsamt Thal-Gäu auf Abweisung der Beschwerde und führt im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe dem Amt anlässlich eines Pfändungsvollzuges im Jahr 2019 einen Mietvertrag mit Mietbeginn ab 1. August 2016 für eine 2-Zimmerwohnung mit Mitbenützung der Küche in der Liegenschaft [...] vorgelegt,