I. 1. Mit Schreiben vom 12. Juli 2021 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 29. Juni 2021 (dem Beschwerdeführer gemäss Track & Trace zugestellt am 6. Juli 2021) und macht geltend, er sei sich nicht bewusst, in einem Konkubinat zu leben, er habe das Dachgeschoss gemietet und wohne auch dort.