{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-13", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2021-41_2021-09-13.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=146716&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=1&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6c0ea7907930d7ed47b791d7e172d86e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2021.41"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 13.09.2021 SCBES.2021.41"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:09:32", "Checksum": "e43725996072d52c19b2e19c6a49134f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 13.09.2021 SCBES.2021.41\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 13. September 2021\nEs wirken mit:\nOberrichter Flückiger\nOberrichter Kiefer\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Mit Schreiben vom 12. Juli 2021 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 29. Juni 2021 (dem Beschwerdeführer gemäss Track & Trace zugestellt am 6. Juli 2021) und macht geltend, er sei sich nicht bewusst, in einem Konkubinat zu leben, er habe das Dachgeschoss gemietet und wohne auch dort.\n2. Mit Vernehmlassung vom 27. Juli 2021 schliesst das Betreibungsamt Thal-Gäu auf Abweisung der Beschwerde und führt im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe dem Amt anlässlich eines Pfändungsvollzuges im Jahr 2019 einen Mietvertrag mit Mietbeginn ab 1. August 2016 für eine 2-Zimmerwohnung mit Mitbenützung der Küche in der Liegenschaft [...] vorgelegt, welche gemäss Grundbuch im Alleineigentum der Vermieterin B.___ stehe. Diesbezüglich lägen nur Quittungen für Mietzinszahlungen für die Monate Januar bis Mai 2019 vor. Seither habe der Beschwerdeführer keine Quittungen mehr eingereicht. Zudem arbeite der Beschwerdeführer für die Firma C.___ GmbH, welche ebenfalls an der [...] domiziliert sei und sich im Alleineigentum von B.___ befinde. Demnach sei davon auszugehen, dass zwischen dem Beschwerdeführer und B.___ ein Konkubinat bestehe, weshalb in der Existenzminimumberechnung der hälftige Ehegattengrundbetrag einzurechnen sei.\n"}