Für den nun reklamierten Jahresservice, die Vollkaskoversicherung, die Bremsscheiben und die neuen Winterpneus gilt, was bereits Urteil vom 31. Mai 2021 für die Instandhaltung und den Betrieb des Fahrzeugs gesagt wurde. Dafür sollte der vom Betreibungsamt gewährte monatliche Pauschalbetrag von CHF 250.00, im Jahr immerhin CHF 3’000.00, ausreichend sein. Dieser sollte auch zur Finanzierung des momentan gerade etwas höheren Benzinpreises ausreichen. Soweit dennoch höhere Kosten anfallen sollten, kann die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt unter Vorlage der erforderlichen Belege eine Rückerstattung für notwendige Auslagen verlangen.