{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-21", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2021-36_2021-09-21.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=146731&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=41&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "73cb75e067ae897e0833728a9c3e1876"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2021.36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 21.09.2021 SCBES.2021.36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:16:51", "Checksum": "275d26a23bebd9ad7958b095c63b5a95", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 21.09.2021 SCBES.2021.36\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 21. September 2021\nEs wirken mit:\nOberrichter Kiefer\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBetreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) erhob am 24. Juni 2021 (Postaufgabe) bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Grenchen-Bettlach vom 14. Juni 2021. Sie stellt kaum konkrete Begehren. Sie verlangt jedoch, wenn ihr das Fahrzeug zugestanden werde, so müsse auch der Unterhalt gewährleistet sein. Weiter schildert sie ihre Krankheit und Leidensgeschichte und beklagt die damit verbundenen Kosten. Abschliessend bittet sie darum, den Entscheid vom 16. Juni 2021 zu revidieren ihr einen ihren Behinderungen angepassten Betrag zu gewähren, auch in Hinblick auf die bestehende Gastroparese und die Stumpfpflegemittel.\n2. Das Betreibungsamt beantragte in seiner Vernehmlassung vom 14. Juli 2021, die Beschwerde sei als gegenstandslos abzuschreiben, soweit darauf einzutreten sei. Zur Begründung wies es daraufhin, dass die Beschwerdeführerin bereits gegen die Existenzminimumberechnung vom 11. März 2021 Beschwerde erhoben hatte (SCBES.2011.16). Die mit der erneuten Beschwerde geltend gemachten Mängel deckten sich mit den in der früheren Beschwerde geltend gemachten. Es könne vollumfänglich auf das Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs vom 1. Juni 2021 (recte 31. Mai 2021) verwiesen werden.\n3. Auf die weiteren Ausführungen der Beschwerdeführerin und des Betreibungsamtes wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.\n"}