GmbH überwiesen worden sind. In ihrer Stellungnahme vom 16. August 2021 führen die Beschwerdeführer aus, in der Periode von Dezember 2020 bis Juni 2021 resultiere aus dem [...]laden ein Verlust, die Einnahmen aus den Bonuszahlungen von [...] GmbH eingeschlossen. Gemäss Handelsregister ist der Zweck der [...] GmbH der Betrieb eines Network-Marketing-Unternehmens für Handel mit Produkten aller Art des täglichen Bedarfs sowie Nahrungs- und Nahrungsergänzungsprodukten. Das Einkommen aus der Tätigkeit für die [...] GmbH hat somit nichts mit dem [...]laden zu tun und kann nicht mit dessen Verlusten verrechnet werden.