bei der [...] betrage nur CHF 100.00 und nicht CHF 875.00. Das Betreibungsamt führt in seiner Stellungnahme vom 8. September 2021 aus, das geschätzte Einkommen aus dem [...]laden von rund CHF 1’000.00 pro Monat sei wieder gestrichen worden. In seiner ursprünglichen Existenzminimumberechnung hatte es für B.___ noch ein Einkommen von CHF 1'875.00 eingesetzt. Aus den von den Beschwerdeführern eingereichten Kontoauszügen von B.___ bei der […]bank [...] geht hervor, dass ihr von Dezember 2020 bis Juli 2021 im Durchschnitt rund CHF 775.00 von der [...] GmbH überwiesen worden sind.