Für die seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs angefallenen Kosten können die Beschwerdeführer ebenfalls beim Betreibungsamt unter Vorlage der Quittungen eine Revision verlangen. In Bezug auf die Zuschläge für die auswärtige Verpflegung ist zu beachten, dass solche nur für die Mehrkosten gegenüber der Verpflegung zu Hause gewährt werden. Die Beschwerdeführer werden zu belegen haben, dass eine auswärtige Verpflegung mit Blick auf den Stundenplan erforderlich und es für die Tochter unzumutbar ist, von zu Hause eine Mahlzeit mitzunehmen. 4. Die Beschwerdeführer halten weiter daran fest, der Lohn von B.___ bei der [...] betrage nur CHF 100.00 und nicht CHF 875.00.