In der revidierten Existenzminimumberechnung vom 8. September 2021 hat das Betreibungsamt für [...] neu einen Grundbetrag von CHF 600.00 eingesetzt und damit anerkannt, dass sie noch bzw. wieder zur Schule geht. Gemäss der von den Beschwerdeführern eingereichten Schulbestätigung vom 9. Juli 2021 ist dies für die Zeit zwischen dem 1. August 2021 bis 31. März 2022 der Fall. Vor dem 1. August 2021 sind damit offensichtlich keine Auslagen für den Schulweg und für auswärtiges Essen angefallen. Für die seit Wiederaufnahme des Schulbetriebs angefallenen Kosten können die Beschwerdeführer ebenfalls beim Betreibungsamt unter Vorlage der Quittungen eine Revision verlangen.