Am 16. August 2021 (Postaufgabe) nahmen die Beschwerdeführer Stellung zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes. 5. Mit Eingabe vom 8. September 2021 teilte das Betreibungsamt mit, gestützt auf die Eingabe der Beschwerdeführer und verschiedene Abklärungen sei mit den Verfügungen vom 7. September 2021 und vom 8. September 2021 das Existenzminimum der Beschwerdeführer revidiert und die pfändbare Quote von A.___ neu auf CHF 658.00 und von B.___ neu auf CHF 116.00 festgesetzt worden. 6. Am 9. September 2021 wurde den Beschwerdeführern Gelegenheit geboten, mitzuteilen, ob und inwiefern sie an ihren Beschwerden festhalten.