Mit E-Mail vom 18. Juni 2021 wies das Betreibungsamt das Gesuch der Beschwerdeführerin ab. 3. Gegen die Auskunftsverweigerung erhob die Beschwerdeführerin am 22. Juni 2021 (Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn. 4. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2021 (Datum Postaufgabe) stellte das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen.