Des Weiteren seien die Kosten für Telefon und private Versicherungen im monatlichen Grundbetrag enthalten. Schliesslich werde im Revisionsverfahren zu prüfen sein, ob das neu gemietete Einfamilienhaus als angemessene Wohnung gelte. Es könne aber schon jetzt gesagt werden, dass ein 6,5-Zimmer-Einfamilienhaus zu einem Nettomietzins von CHF 2'150.00 nicht als angemessen erscheine und eine Mietzinsherabsetzung in der Existenzminimumberechnung nach sich ziehen werde. 3. Mit Stellungnahme vom 1. Juli 2021 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.