Er behauptet, es seien ihm in den Monaten März bis Juni 2020 BVG-Beiträge für ein halbes Jahr abgezogen und bis zum Schlichtungsverfahren nie zurückbezahlt worden. Zutreffend ist, dass ihm in den Monaten Januar bis Juni 2020 jeweils ein BVG-Fixbetrag von CHF 292.90 vom Lohn abgezogen wurde (Beilagen 13), obwohl der Beschwerdeführer per 1. Januar 2020 bei der Pensionskasse abgemeldet worden war (Beilage 8).