Die Beklagte sei zu verpflichten, die Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2020 auf das Freizügigkeitskonto [...] zu Gunsten des Klägers zu bezahlen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten innert 10 Tagen nach Bezahlung der Sozialbeiträge inkl. Pensionskassenbeiträge dem Kläger die entsprechenden Belege auszuhändigen. 4. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 1’000.00 (Kaution) zuzüglich Zins zu 5% seit 1. Juli 2020 zurück zu bezahlen. 5. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 2’690.50 (Messekosten 2019) zuzüglich Zins zu 5% seit 06.11.2020 zu bezahlen.