Der Beschwerdeführer hat in seinem Schlichtungsgesuch die folgenden Anträge gestellt (Beilage 9): 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, folgende Gehaltsnachzahlungen zu leisten: a. CHF 24’495.70 brutto plus 5% Zins seit 15.05.2020 b. CHF 9’236.60 netto plus 5% Zins seit 15.05.2020 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, die Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2020 auf das Freizügigkeitskonto [...] zu Gunsten des Klägers zu bezahlen.