5. Nach einer telefonischen Rückfrage über die Dauer der laufenden Pfändung liess das Betreibungsamt der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs die Pfändungsurkunden zwischen dem 20. August 2019 und dem 21. April 2021 sowie den Auszug des Lohnpfändungskontos des Beschwerdeführers vom 1. Januar 2020 bis 10. August 2021 zukommen. Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 12. August 2021 darüber informiert. 6. Auf die weiteren Ausführungen des Beschwerdeführers und wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.