Das Betreibungsamt wolle unpfändbare Beiträge pfänden: Pensionskassenbeiträge, AHV / IV-Beiträge, Feriengelder, gutgeheissene Spesen für die Arbeitsausübung, ALK-Beiträge, und bezogene Sozialleistungen von der [...]. Er beschränke sich in der eingereichten Klage bezüglich Rückzahlungen auf ein Minimum: Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag), Rückzahlung erhaltener Sozialgelder, Rückzahlung der 30 % Spesen und den Restbetrag zur Tilgung Existenzminimumausgleich in der Periode. 5.