Der Restbetrag solle zur Teiltilgung genutzt werden. 2.2 Gestützt auf diese Ausführungen stellte der Beschwerdeführer die folgenden Anträge: Die 30 % Spesenanteil in CHF 4’350.-- seien mir wie bis anhin zu gewähren und seitens Betreibungsamt Olten-Gösgen auf mein Konto zu überweisen. Der BVG-Beitrag in Summe CHF 3’514.80 sei auf mein BVG-Konto bei der [...] zu überweisen. Der bezogene Sozialhilfebetrag in der Höhe von CHF 3’385.55 sei an die [...] zurück zu bezahlen. Der Restbetrag von CHF 3’973.25 sei auf mein Lohnpfändungskonto zu übertragen.