In der Schlichtungsverhandlung habe er für die Monate März bis Juni 2020 eine Lohnfortzahlung in Form eines Pauschalbetrages von CHF 14’500.00 erreichen können. In diesem Betrag seien die 70 % Provision, 30 % Spesen sowie der BVG-Beitrag, welcher ihm für das halbe Jahr abgezogen worden sei, enthalten. Trotz seines Beharrens auf einer detaillierten Auflistung der Auszahlung habe die B.___ AG vor dem Schlichtungsrichter auf einen Gesamtbetrag ohne detaillierte Ausweisung bestanden. Gemäss Aussage des Betreibungsamtes gegenüber dem Sozialamt handle es sich hier um eine ausserordentliche Auszahlung, was überhaupt nicht den Tatsachen entspreche.