Damit er seinen wichtigsten finanziellen Verpflichtungen habe nachkommen können, habe er vom Betreibungsamt jeweils den Existenzminimum-Ausgleich erhalten, solange sein Lohnpfändungskonto noch «Reserven» ausgewiesen habe. Im Monat Juni 2020 habe er sogar noch Sozialhilfeunterstützung in Anspruch nehmen und den Restbetrag von seinem Lohnpfändungskonto für den Existenzausgleich in der Höhe von CHF 97.45 nutzen müssen. Im Monat Juni 2020 habe er sogar einen Fehlbetrag von CHF 709.55 erlitten. Dieser Betrag sei durch keine Amtsstelle abgedeckt worden.